
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
EBNER Academy | Stand: 17.06.2020
EBNER Industrieofenbau GmbH
Ebner-Platz 1
4060 Leonding
Österreich
§1 Geltungsbereich
Die Firma EBNER Industrieofenbau GmbH (im Folgenden „EBNER“) bietet ihren Kunden unter dem Markennamen „EBNER Academy“ Leistungen in Form von Training, Consulting Services und Symposia an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Trainings, Symposien, Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und EBNER.
§2 Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von EBNER sind freibleibend, sofern EBNER im Angebot nicht schriftlich erklärt, daran bis zu einer bestimmten Frist gebunden zu sein. Falls ein verbindliches Angebot von EBNER vorliegt, so kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme des Angebots durch den Teilnehmer zustande, andernfalls durch schriftliche Bestätigung der Teilnehmeranmeldung durch EBNER. Vor Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
(2) Anmeldungen erfolgen über Internet, Brief, E-Mail oder telefonisch bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und sind für den Teilnehmer verbindlich.
§3 Stornierung der Teilnahme
(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
(2) Stornierungen können bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen, sofern nicht eine abweichende Regelung vertraglich vereinbart wurde. Bei Abmeldungen, die später bei EBNER einlangen, ist der komplette Teilnahmebeitrag fällig. Der komplette Teilnahmebetrag ist auch dann fällig, falls der Teilnehmer nicht bei der Veranstaltung erscheint und keine fristgerechte Stornierung vorgenommen wurde.
(3) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers von Seiten des Teilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
§4 Widerruf des Vertrags durch Verbraucher (Rücktritt)
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung eines formlosen Widerrufs der Anmeldung an folgende E-Mail-Adresse: ebnertrainings@ebner.cc. Die Stornierung erfolgt kostenfrei und der bereits eingezahlte Teilnahmebeitrag wird abzugsfrei rückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstaltung innerhalb der 14 Tage Frist stattgefunden hat und der Teilnehmer daran teilgenommen hat.
§5 Teilnahmebeitrag und Leistung
(1) Es gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der im Angebot oder anderen Unterlagen von EBNER festgehalten wurde, in denen EBNER Kunden über geplante Veranstaltungen informiert. Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin und beinhaltet alle Veranstaltungsunterlagen. Weitere inkludierte Leistungen sind dem jeweiligen Angebot oder weiteren Veranstaltungsinformationen zu entnehmen.
(2) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels Banküberweisung abzugs- und spesenfrei zu entrichten.
(2) Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an. Der Teilnehmer ist verpflichtet, EBNER sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich EBNER vor. EBNER ist berechtigt, Teilnehmer, deren Teilnahmebeitrag nicht entrichtet wurde, zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen.
§7 Änderung oder Absage von Veranstaltungen durch EBNER
EBNER behält sich vor, Termine, Ort oder Vortragende zu ändern, oder Veranstaltungen gänzlich abzusagen. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig verständigt und sind im Falle von Terminänderungen oder gänzlicher Absage berechtigt, gemäß § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Durchführung von Veranstaltungen besteht nicht. Der Ersatz für entstandene Aufwendungen des Teilnehmers (z.B. für Fahrt- oder Übernachtungskosten) ist ausgeschlossen.
§8 Haftung und Schadenersatz
(1) EBNER haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Veranstaltungsinhalten, -unterlagen oder Präsentationsmaterialien.
(2) EBNER haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit liegt bei beim Teilnehmer.
(3) Für persönliche Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer wird seitens EBNER keine Haftung übernommen.
(4) EBNER haftet in keinem Fall für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Einnahme- bzw. Verdienstausfall, Verlust von Aufträgen, Zinsverluste und Datenverlust, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(5) Die Gesamthaftung von EBNER aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, sofern der Teilnehmer ein Unternehmer ist, insgesamt mit der Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt. Bei Verträgen mit Verbrauchern jedoch, und generell im Falle von Personenschäden, gilt die in diesem § 8 (5) genannte Haftungsbeschränkung nicht.
§9 Urheberrecht, Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist Teilnehmern und Dritten nicht gestattet, Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern, oder geänderte Versionen zu benutzen, die Veranstaltungsunterlagen zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen, bzw. an diese weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich zu stellen, sie nachzuahmen, zu veräußern oder kommerziell zu verwerten. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt, die Weitergabe der Unterlagen im Unternehmen des Teilnehmers ist zulässig, allerdings nicht in elektronischer Form.
(2) Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Audioaufnahmen bei Veranstaltungen sind untersagt.
(3) Vom Kunden bzw. Veranstaltungsteilnehmern in die Veranstaltung eingebrachte Unterlagen, Materialien oder Informationen unterliegen nicht der Vertraulichkeit.
§10 Einwilligung für Film- und Fotoaufnahmen, Datenschutz
(1) EBNER weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen angefertigt werden können. Diese Datenverarbeitung beruht auf das Datenschutzgesetz EU Nr.679 per 2016 und dient den berechtigten Interessen von EBNER, wie insbesondere:
- Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten von EBNER
- Eigenen Marketingzwecke
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von
Es besteht das Recht gegen diese Verarbeitung Widerspruch zu erheben, wobei die Fotos, auf welchen der Teilnehmer abgebildet ist auch nach Widerspruch in bereits gedruckten Medien weiterhin aufscheinen werden, diese Fotos nicht unkenntlich gemacht werden und die gedruckten Exemplare nicht vernichtet werden; eine Löschung auf Websites oder in
- anderen digitalen Medien erfolgt im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten.
- Die Foto- und Filmaufnahmen werden für die Dauer von 2 Jahren gespeichert.
(2) Der Teilnehmer hat gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerspruch zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit Film- und Fotoaufnahmen. Alle diesbezüglichen Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ebnertrainings@ebner.cc. Sollte sich der Teilnehmer in seinem Recht auf Datenschutz verletzt erachten, besteht das Recht zur Einbringung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
(3) Detaillierte Datenschutzregeln von EBNER sind unter nachfolgendem Link oder im Anhang zu finden: www.academy.ebnergroup.cc/datenschutzrichtlinie
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ungültig, undurchsetzbar, unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige, undurchsetzbare, unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken.
§12 Anwendbares Recht, Schiedsklausel, Erfüllungsort
(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisnormen anzuwenden. Ist der Teilnehmer Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Teilnehmer ein Unternehmer, so werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
(3) Ist der Teilnehmer ein Verbraucher, so werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag vom sachlich zuständigen Gericht am Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Verbrauchers entschieden.